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Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wird demnächst über einen Fall verhandeln, der für den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör und das Recht auf ein faires Verfahren von grundlegender Bedeutung ist. Es geht um die Frage, ob eine mündliche Verhandlung nach Art. 116 EPÜ als Videokonferenz durchgeführt werden darf. Siehe die Zwischenentscheidung T 1807/15 für Details.

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Im vergangenen Jahr führte das IGE eine Studie zu den IP-Unterstützungsdienstleistungen für KMU in der Schweiz durch. Dabei ging es der Frage nach, wie gut Erfinder und Kreative in der Schweiz bei Fragen rund um den Schutz ihres Geistigen Eigentums begleitet werden. Die Ergebnisse wurden kürzlich auf der Website des IGE publiziert: https://www.ige.ch/de/uebersicht-dienstleistungen/publikationen/fachpublikationen/publikationsreihe-des-ige.html. Der VESPA hat sich in der Begleitgruppe engagiert und bei den Befragungen mitgewirkt. Wir empfehlen Ihnen gerne die Lektüre des Berichts. 

Auch in diesem Jahr findet wieder die eidgenössische Patentanwaltsprüfung zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Patentanwältin" oder "Patentanwalt", "conseil en brevets", "consulente in brevetti" und "patent attorney" gemäss dem Patentanwaltsgesetz (PAG) statt. Prüfungsort ist Bern.

Ab sofort werden Anmeldungen zum VESPA/VIPS-Prüfungstraining für die Europäische Eignungsprüfung 2022 entgegengenommen. Dieses Prüfungstraining versteht sich als letzte Etappe vor der Eignungsprüfung und ergänzt die Ausbildungkurse des CEIPI und anderer Anbieter. Weitere Informationen finden Sie hier: VESPA/VIPS-Prüfungstraining.

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Der Beschwerdekammerausschuss des Europäisches Patentamts hat kürzlich einer Änderung der Verfahrensordnung (VOBK) zugestimmt, welche es den Beschwerdekammern erlaubt, mündliche Verhandlungen auch ohne Einverständnis der Beteiligten als Videokonferenz durchführen.

Im Bereich "Intern" sind nun folgende Unterlagen verfügbar:

  • Unterlagen zum VESPA-Abendseminar vom 10. September 2020 in Zürich (Rechtsprechung des Bundespatentgerichts)