Plausibilität - ein neuer Nichtigkeitsgrund in Europa?
Zwar ist die «Plausibilität» in Art. 138 EPÜ in keiner Weise erwähnt, aber dennoch hat sie sich in den letzten Jahren in Zusammenhang mit der ausreichenden Offenbarung und der erfinderischen Tätigkeit als Nichtigkeitsgrund etabliert. In der täglichen Praxis stellt sich die Frage, wie mit diesem neuen Kriterium umgegangen werden soll. Was gibt es zu beachten beim Anmelden von Patenten und während der Prüfung? Und wie kann die «Plausibilität» nach der Erteilung beim Angriff auf Drittschutzrechte genutzt werden?
Elsie Cielen (EPA, Den Haag) wird die aktuelle Amtspraxis anhand von Beispielfällen aus erster Hand erläutern. Patentanwältin Prisca von Ballmoos (Merck Group, Eysins) beleuchtet die Relevanz des Kriteriums aus Sicht der Anmelder/Patentanwälte und Lara Dorigo (Lenz & Staehelin, Zürich) wird einen Blick über den «Schweizer» Tellerrand auf die Entstehungsgeschichte des Kriteriums «Plausibilität» und dessen Rolle im Streitfall werfen.
Die Vorträge werden auf Deutsch und/oder Englisch gehalten.
Im Anschluss an die Diskussion wird das „traditionelle“ gemeinsame Abendessen wiederum in Form eines Apéro Riche stattfinden.
Programm
17:05 Uhr Begrüssung im Gotischen Saal / Einleitung
17:10 UhrA litigation perspective on plausibility: How the stone got rolling
Teilnahme an der Veranstaltung ist für VESPA-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder betragen die Kosten CHF 90.-. Die Kosten für den Apéro riche betragen CHF 60.-.
Anmeldung
Da die Platzzahl beschränkt ist, bitten wir Sie sich auf www.vespa.swiss anzumelden oder das Anmeldeformular bis spätestens am 18. Oktober 2019 einzusenden an:
Rentsch Partner AG z.H. Alfred Köpf Postfach 8034 Zürich