UPDATE 03.09.2020: NUR NOCH PLÄTZE FÜR DIE TEILNAHME PER VIDEOKONFERENZ VERFÜGBAR
Das Jahr 2019 brachte nicht nur interessante Entscheide des Bundespatentgerichts zu Zeitpunkt, Zulässigkeit und Klarheit von Änderungen, sondern auch eine vom Bundesgericht verordnete Änderung im erstinstanzlichen Verfahren («Abschaffung» der Teilreplik in 4A_70/2019).
Anhand einer spannenden Auswahl von Entscheiden des Bundespatentgerichts wird Dr. Tobias Bremi (Patentanwalt und hauptamtlicher Richter am Bundespatentgericht) diese und andere Fragen beleuchten und in guter Tradition als Referent des VESPA-Seminars zur Rechtsprechung zur Diskussion stellen.
Vom Kandidaten bis zur erfahrenen Patentanwältin sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen den Termin für das Seminar im Kalender reservieren.
Angesichts der aktuellen Situation wird das Seminar im Rüden mit einer beschränkten Gästezahl (first come, first serve) durchgeführt. Alle, die nicht direkt dabei sein können, haben die Möglichkeit live per Videokonferenz teilzunehmen.
Die Einwahldaten werden wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung zukommen lassen.
In welcher Form anschliessend ein Apero / ein Abendessen durchgeführt wird, werden wir kurzfristig vorher unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitsvorgaben von Bund und Kanton festlegen.
Programm
17:15 Uhr Begrüssung im Constaffelsaal / Einleitung
17:20 Uhr Vorstellung und Diskussion ausgewählter Entscheide des Bundespatentgerichts Referent:Tobias Bremi, Hauptamtlicher Richter am Bundespatentgericht, Patentanwalt, Zürich
19:15 Uhr Apéro riche
Kosten:
Teilnahme an der Veranstaltung ist für VESPA-Mitglieder kostenlos.
Für Nicht-Mitglieder betragen die Kosten CHF 90.-.
Die Kosten für den Apéro riche/das Abendessen betragen CHF 60.-/80.-.