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Limmatquai 42, Zurich, 8001
Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Jahr 2025/26
Ausgewählte Entscheide und deren Relevanz für die Patentanwaltspraxis
Donnerstag, 12. November 2026
Haus zum Rüden, Limmatquai 42, 8001 Zürich oder online via Videokonferenz
In seiner Medienmitteilung vom 16. November 2022 teilte der Bundesrat mit: «Gegen Entscheide des IGE können Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte wie zum Beispiel Verbände, Beschwerde einreichen. Beurteilen soll diese Beschwerden anstelle des Bundesverwaltungsgerichts neu das Bundespatentgericht, das schon heute bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentsachen entscheidet. Es verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um die oft komplexen Beschwerdeverfahren führen zu können. Gleichzeitig soll das Einspruchsverfahren beim IGE wegfallen. Wer der Meinung ist, dass ein Patent zu Unrecht erteilt worden ist, soll künftig direkt beim Bundespatentgericht Beschwerde einreichen können. Der Rechtsmittelweg wird damit gestrafft.»
Bis es soweit ist, wird uns Dr. Tobias Bremi, Richter am Bundespatentgericht, nochmals in bewährter Manier einen Überblick zur Rechtsprechung des BPatGer geben.
Alle, die nicht direkt dabei sein können, haben die Möglichkeit, per Videokonferenz teilzunehmen.
Die Teilnahme am Seminar und am Apéro riche ist für VESPA-Mitglieder kostenlos
Programm
17:15 Uhr Begrüssung im Constaffelsaal
17:20 Uhr Vorstellung und Diskussion ausgewählter Entscheide des Bundespatentgerichts
Referent: Tobias Bremi, Hauptamtlicher Richter am Bundespatentgericht, Patentanwalt, Zürich
19:15 Uhr Apéro riche
Kosten: Teilnahme an der Veranstaltung und am Apéro riche ist für VESPA-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder betragen die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung CHF 90.- und für den Apéro riche CHF 60.-