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Der Beschwerdekammerausschuss des Europäisches Patentamts hat kürzlich einer Änderung der Verfahrensordnung (VOBK) zugestimmt, welche es den Beschwerdekammern erlaubt, mündliche Verhandlungen auch ohne Einverständnis der Beteiligten als Videokonferenz durchführen.

Details hierzu können der Website des EPA entnommen werden (https://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/communications/2020/20201215_de.html). Der neu vom Beschwerdekammerausschluss beschlossene Artikel 15a VOBK kann über folgenden Link eingesehen werden: http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/ABB07FC3026814D7C125863F004CF531/$File/boac-16-20_de.pdf.

Auf Einladung des Beschwerdekammerausschusses und des Präsidenten der Beschwerdekammer hin hatte sich der VESPA an einer Mitgliederbefragung beteiligt und folgende Stellungnahme eingereicht: BoA_user_consultation_comments_VESPA_20201125.pdf