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Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wird demnächst über einen Fall verhandeln, der für den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör und das Recht auf ein faires Verfahren von grundlegender Bedeutung ist. Es geht um die Frage, ob eine mündliche Verhandlung nach Art. 116 EPÜ als Videokonferenz durchgeführt werden darf. Siehe die Zwischenentscheidung T 1807/15 für Details.

Die Vorlage ist unter G 1/21 anhängig. Die "mündliche Verhandlung" (per Videokonferenz!) ist für den 28. Mai 2021 angesetzt.

Der VESPA hat eine Stellungnahme eingereicht, in der auf evidenzbasierte Forschung zum Thema Videokonferenzen in Gerichtsverfahren hingewiesen wird. Diese Forschung zeigt eindeutig, dass Videokonferenzen und Verhandlungen mit persönlicher Anwesenheit nicht gleichwertig sind, und dass die Unterschiede das Ergebnis tatsächlich beeinflussen.